Aktuelles
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29.09.2021
Testerfordernisse ab 29.09.2021
Nach der risikogewichteten Einstufung des COVID-19 Infektionsgeschehens ist der Landkreis Rostock seit mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen der Stufe 2 (gelb) zugeordnet.
Daher gilt ab 29.09.2021 die sogenannte "3G-Regel" (getestet, genesen, geimpft).
Die ~3G-Regel~ ist für die Nutzung folgender Bereiche zwingend erforderlich:
Tessiner Freizeit- und Wellnesscenter
- Hallenbad (inkl. Kurse)
- Saunalandschaft
- Solarien
- Fitness
Erlebniswelt "Alte Zuckerfabrik
- Indoorspielpark
- Kletterwand
Die 3G-Regel ist für alle Personen ab dem 7. Lebensjahr verpflichtend und gilt bis auf Weiteres.
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28.05.2025
Badesaisoneröffnung am 28.05.2025
Am 28. Mai 2025 möchten wir mit euch mit einem großen Kinderfest in die Badeseesaison 2025 starten und diese gebührend eröffnen. Mit unseren Partnern (Ostseesparkasse Rostock, Nordwasser, Kreissportbund des... mehr
Am 28. Mai 2025 möchten wir mit euch mit einem großen Kinderfest in die Badeseesaison 2025 starten und diese gebührend eröffnen. Mit unseren Partnern (Ostseesparkasse Rostock, Nordwasser, Kreissportbund des... mehr










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