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24.11.2021
2G+ Regelung ab 25.11.21
Es ist kaum eine Woche vergangen, seit dem unsere Einrichtungen auf 2G umgestellt wurden. Nach der aktuellsten Corona-Landesverordnung mit heutigen Datum wird nun die 2G+ Regel unter anderem für Freizeitaktivitäten verpflichtend. Dies hat zu Folge, dass nur noch Personen Zutritt haben, die ihren Genesenen- oder vollständigen Impfstatus sowie einen negativen Testnachweis vorlegen können.
Die 2G+ Regel gilt ab morgen (25.11.) für folgende Bereiche:
🔹 Tessiner Freizeit- und Wellnesscenter 🔹
👉🏼 Hallenbad (inkl. Kurse)
👉🏼 Saunalandschaft
👉🏼 Solarien
👉🏼 Fitness
🔸 Erlebniswelt "Alte Zuckerfabrik 🔸
👉🏼 Indoorspielpark
👉🏼 Kletterwand
‼️ Ausnahmen ‼️
1️⃣ Kinder von 0-6 Jahren werden Geimpften oder Genesenen gleichgesetzt (kein Test notwendig)
2️⃣ Kinder von 7-11 werden Geimpften oder Genesenen gleichgesetzt, sofern ein Nachweis einer durchgeführten Testung (tagesaktuell) vorliegt. (Nachweis über die regelmäßige Testung in Schulen ist ausreichend).
Gleiches gilt bis 31.12.21 ebenfalls für alle Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren.
3️⃣ Schwangere (bis 31.12.21) oder Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können, sind Geimpften und Genesenen gleichgesetzt, wenn ein ärztliches Attest und ein Nachweis einer durchgeführten negativen Testung (tagesakuell) vorliegt.
Trotz der erneut verschärften Maßnahmen freuen wir uns, weiterhin für euch da sein zu können um euch auch in den kommenden herausfordernden Zeiten Angebote für Abwechslung, Spaß oder Erholung machen zu können.
#wirsindfüreuchda
#jetzterstrecht
#erholungsort
#kinderlachenistdasschönste
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