Aktuelles
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16.11.2021
2G Regelung ab 17.11.21
Aufgrund der risikogewichteten Einstufung des COVID-19 Infektionsgeschehens wurde der Landkreis Rostock in den vergangenen Tagen der Stufe 3 (Orange) zugeordnet.
Daher gilt ab morgen (17.11.2021) die "2G-Regel" (Geimpft oder Genesen) für folgende Bereiche:
🏊♂️ Tessiner Freizeit- und Wellnesscenter 🏋️♂️
- Hallenbad (inkl. Kurse)
- Saunalandschaft
- Solarien
- Fitness
🥳 Erlebniswelt "Alte Zuckerfabrik 🤩
- Indoorspielpark
- Kletterwand
‼️ Ausnahmen ‼️
1️⃣ Kinder von 0-6 Jahren werden Geimpften oder Genesenen gleichgesetzt (= kein Test notwendig)
2️⃣ Kinder & Jugendl. von 7-17 werden Geimpften oder Genesenen gleichgesetzt, sofern ein Nachweis einer durchgeführten Testung (tagesaktuell) vorliegt. (Nachweis über die regelmäßige Testung in Schulen ist ausreichend)
3️⃣ Schwangere oder Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können, sind Geimpften und Genesenen gleichgesetzt, wenn ein ärztliches Attest und ein Nachweis einer durchgeführten Testung (tagesakuell) vorliegt.
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